Startschuss für das Geldsammeln

Bürgerstiftung ist auf Spenden und Zustiftungen angewiesen

“Wir müssen noch trommeln”

Dieter Emthaus hat schon „ein paar erfolgversprechende Gespräche geführt“. Doch der ehemalige Bürgermeister betont: „Wir müssen noch kräftig trommeln.“ Mit der Übergabe der Gründungsurkunde durch Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek wurde der erste Schritt auf dem Weg der Bürgerstiftung Ascheberg getan.

Die Gemeinde unterstützt die Stiftung derzeit beim Aufbau einer eigenen Internetplattform sowie beim Erstellen von Broschüren.

Wie berichtet (WN, 13. April), ist das Stiftungskapital von ursprünglich 52 000 Euro auf gut 64 000 angewachsen. Zu den Zustiftern gehören unter anderem Bürgermeister a. D. Dieter Emthaus, der aus Anlass seiner Verabschiedung auf persönliche Geschenke verzichtet und um Zuwendungen für die Bürgerstiftung gebeten hat. Bei dieser Aktion sind rund 1200 Euro zusammen gekommen, die Emthaus auf 1500, aufgestockt hat, so die Mitteilung. Auch Bürgermeister Dr. Bert Risthaus und seine Frau Andrea haben 1000 Euro zugestiftet.

Der rechtliche Rahmen regelt, dass das Stiftungskapital dauerhaft erhalten und möglichst sicher wie ertragreich angelegt werden muss. Lediglich die Erträge aus diesem Kapital und Spenden müssen für die Stiftungszwecke zeitnah verwendet werden.

Zum Stiftungszweck gehören Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Sport, Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, traditionelles Brauchtum, Heimatpflege und öffentliche Gesundheitspflege.

Aber: Jeder kann sich ausrechnen, welche Erträge dieses Grundkapital bei derzeit relativ niedrigen Zinsen bringt. Deshalb, so der Appell von Vorstand und Kuratorium der Stiftung, ist es notwendig, Aschebergs Bürger vom Sinn dieser Einrichtung zu überzeugen und sie zu bitten, die Stiftung nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen.

Dies kann konkret zum Beispiel dadurch geschehen, dass zu Geburtstagen, Ehejubiläen, Verabschiedungen aber auch bei Todesfällen um Spenden für die Bürgerstiftung gebeten wird. Solche Zuwendungen können entweder als Zustiftung oder als Spenden gegeben werden. Bei Zustiftungen sieht die Satzung derzeit einen Mindestbetrag von 250 Euro vor.

Daneben sind aber auch Zustiftungen möglich, die mit dem Namen des Zuwendungsgebers und für einen bestimmten Zweck im Rahmen der Satzung verbunden werden können. Ein solcher Namensfonds sollte aber vom Sinn her schon mit einem namhaften Betrag versehen sein, damit aus den Erträgen auch öffentlichkeitswirksam bestimmte Projekte gefördert werden können.

Fragen zur Bürgerstiftung werden außer vom Hauptamt der Gemeindeverwaltung, unter der Rufnummer 0 25 93/609 10, auch von den Vorstandsmitgliedern der Stiftung selbst beantwortet:

  • Anne Dabbelt, Telefon 0 25 93/985 20;
  •  Walter Bourichter, Telefon 0 25 93/12 37 und
  •  Dieter Emthaus, Telefon 0 25 28/81 22.

Spendenkonto 37644705, BLZ 401 545 30,
Sparkasse Westmünsterland, Stichwort: Bürgerstiftung Ascheberg

Quelle: Westfälische Nachrichten vom 17.04.2010

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